Wiedergutmachung Täter Opfer Ausgleich

Eine Wiedergutmachung findet immer dann statt, wenn in einer Situation Gewalt (seelisch, körperlich, oder gegen Eigentum) nur oder überwiegend von einer Seite ausgeübt wurde. Wer verletzt wurde hat ein Recht auf Wiedergutmachung, aber nicht auf Gewalt. In der Wiedergutmachung geht es um die Folgen der Gewalt für die geschädigte Person.

Die Opfer erhalten die Gelegenheit,
ihre Verletztheit, Wut oder Trauer zum Ausdruck zu bringen,
ihre Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts vorzubringen,
über mögliche Schadensersatzansprüche informiert zu werden,
gegebenenfalls direkt und unbürokratisch Schadens- Wiedergutmachung zu erhalten,

Die Täter erhalten die Möglichkeit,
sich mit den Folgen für das Opfer auseinanderzusetzen und sich für ihr Verhalten zu entschuldigen,
den Schaden aktiv nach ihren Möglichkeiten wiedergutzumachen,
die Verantwortung für die Tat zu übernehmen
die Hintergründe für ihr Verhalten zu schildern
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